Der Notar - Ihr unparteiischer Berater
Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist ein Tätigwerden des Notars - genauer: die Beurkundung des Rechtsgeschäfts durch einen Notar - gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält. Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in den unten aufgeführten Bereichen.
Als Notare sind in unserer Kanzlei
Andreas Mebben und
Oliver Schröder tätig.
Grundstücksrecht
- Hauskauf | Wohnungskauf
- Grundstückskauf
- Übertragung
- Grundschuld | Hypothek
- Erbbaurecht
- Wohnungseigentum
- Teilungserklärungen nach dem WEG
- Wohnrecht | Nießbrauch
- Dienstbarkeit
Testamente und Erbverträge
- Einseitige Testamente
- Gegenseitige Testamente
- Erbverträge
- Vermächtniseinsetzungen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Beratung über Erb- und Pflichtteilsrecht
- Testamentswiderruf
- Unternehmertestament
- Vermögensnachfolge
- Erbscheinsanträge
Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsgründungen (GmbH/KG/OHG)
- Handelsregisteranmeldungen
- Geschäftsführerbestellung und -abbestellung
- Anteilsübertragungen
- Vertragsberatung
- Unternehmenskauf
- Unternehmensschenkung
- Satzungsänderung
- Kapitalerhöhungen
- Einbringungsverträge
- Verträge nach dem Umwandlungsgesetz
(z. B. Umwandlungen von Gesellschaften, Aufgliederung, Abspaltungen, Verschmelzungen)
Vereinsrecht
- Vereinsgründung
- Satzungsänderungen
- Vereinsregister-Anmeldungen
Gesundheit und Vorsorge
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsvollmacht
Sonstige Vereinbarungen und Urkunden
- Eheverträge
- Lebenspartnerschaftsverträge
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Adoption von Kindern und Erwachsenen
- Vollmachten (Generalvollmachten, Spezialvollmachten, Prokura usw.)