Handels- und Gesellschaftsrecht

Als Rechtsanwälte begleiten wir Sie beratend im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts und vertreten Sie kompetent und zielgerichtet im Rahmen von Streitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Ihren wirtschaftlichen Interesse gilt dabei unser besonderes Augenmerk.

Die rechtsanwaltlichen Fallgestaltungen sind mannigfaltig und reichen im Bereich des Gesellschaftsrechts von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern über Haftungsfragen bei Geschäftsführern oder Gesellschaftern bis hin zu Anknüpfungen des Insolvenzrechts. Beratend stehen wir Ihnen von der Gründung einer Gesellschaft/eines Unternehmens, angefangen bei der Wahl der Rechtsform und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bis hin zur Liquidation einer Gesellschaft zur Verfügung.

Im Bereich des Handelsrechts liegt unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte schwerpunktmäßig in der Gestaltung von Verträgen mit Bezug zum Handelsrecht wie z. B. Handelsvertreterverträge oder sonstige Vertriebsverträge. Aber auch die Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gehört zu unseren Arbeitsfeldern. Typische Streitigkeiten ergeben sich hierbei aus den Besonderheiten Handelsrecht bei Verträgen zwischen Kaufleuten, in deren Verlauf wir Sie selbst verständlich vertreten.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbst verständlich im Bereich des Gesellschaftsrechts auch als Notare zur Verfügung. Unsere notarielle Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • die Gründungen von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Stiftungen als auch Vereinen
  • Liquidation von Gesellschaften
  • die Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen
  • die Übertragung und Veräußerung von Gesellschaften oder Anteilen
  • die Durchführung von Kapitalmaßnahmen
  • die gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung und Umwandlungen durch z. B. Verschmelzungen, Einbringungen, Ausgliederungen und Abspaltungen
  • die Regelung einer Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung erbrechtlicher Besonderheiten
  • alle registerrechtlichen Angelegenheiten die einer notariellen Beurkundung oder Beglaubigung bedürfen, insbesondere Handels- und Vereinsregisteranmeldungen

Sie profitieren im Rahmen unserer rechtsanwaltlichen als auch notariellen Tätigkeit von unserm Netzwerk aus erfahrenen und engagierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, mit denen wir in enger Zusammenarbeit ganzheitliche Ergebnisse gewährleisten können.